Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein rechtlicher Schutz für Verlage von journalistischen Inhalten. Es wurde 2013 in Deutschland eingeführt und basiert auf einer EU-Richtlinie.
Das Leistungsschutzrecht ermöglicht es Presseverlegern, die gewerbliche Nutzung ihrer journalistischen Inhalte durch Dritte zu kontrollieren und gegebenenfalls Lizenzgebühren dafür zu verlangen. Es betrifft insbesondere Suchmaschinen und News-Aggregatoren, die Snippets von Nachrichtenartikeln anzeigen.
Nach dem Gesetz dürfen Suchmaschinen und News-Aggregatoren nicht mehr ohne Zustimmung der Verlage kurze Textausschnitte (Snippets) oder Vorschaubilder anzeigen. Verlage können Lizenzen anbieten und Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Inhalte verlangen.
Kritiker des Leistungsschutzrechts argumentieren, dass es den Informationsfluss im Internet einschränkt und die Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Sie befürchten, dass Verlage damit ihre Marktmacht stärken und unverhältnismäßig hohe Lizenzgebühren verlangen könnten.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist nach wie vor umstritten und wurde seit der Einführung mehrmals angepasst. In der Praxis haben jedoch nur wenige Verlage von dem Recht Gebrauch gemacht und Lizenzen angeboten.
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